Sozialrecht 2
Fast 10% der Bevölkerung sind behindert oder hilfsbedürftig. Der Gesetzgeber sieht zahlreiche Hilfen für diesen Beschäftigtenkreis vor. Aufgabe von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung ist es, die Einhaltung der Regeln zu überwachen und den Menschen Hilfestellung zu bieten. Dies zu ermöglichen ist Ziel dieses Seminars.
- Zweck des Schwerbehindertenrechts
- Grad der Behinderung/Minderung der Erwerbsfähigkeit
- Antragstellung
- Bescheid des Versorgungsamtes
- Gleichstellung
- Rechtsfolgen der Schwerbehinderung
- Besonderer Kündigungsschutz
- Zusatzurlaub
- Steuerliche Nachteilsausgleiche
- Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers
- Behinderungsgerechte Beschäftigung
- Diskriminierungsverbot
- Fragerecht bei Einstellung
- Schwerbehindertenvertretung
- Integrationsamt


