Arbeitsrecht 2
Mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages ist der Arbeitnehmer sowohl wirtschaftlich als auch persönlich in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber. Dieser kann durch sein Direktionsrechts dem Arbeitnehmer Weisungen erteilen. Gerade wegen dieses Abhängigkeitsverhältnisses ist es für den Betriebsrat von erheblicher Bedeutung, die Grenzen der Inhaltsfreiheit von Arbeitsverträgen und des Direktionsrechts zu kennen. Diese Möglichkeit bietet dieses Seminar.
- Der Arbeitsvertrag und seine Inhaltskontrolle
- Vorliegen kontrollfähiger Arbeitsbedingungen
- Wirksame Einbeziehung in den Vertrag
- Einbeziehung nach §§ 145 ff. BGB
- Überraschende Klauseln, § 305c (1) BGB
- Vorrang der Individualabrede, § 305b BGB
- Unklarheitenregel, § 305c (2) BGB
- Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB
- Schranken, § 307 (3) BGB
- Kriterien
- Grundrechte
- Rechtsfolgen bei unangemessener Benachteiligung, § 306 BGB


