Arbeitsrecht 1
Für wirksame Interessenvertretung im Betrieb sind Kenntnisse im Individualarbeitsrecht unerlässlich. Unser Arbeitsrechtsseminar Teil 1 widmet sich der Begründung des Arbeitsverhältnisses sowie Grundzügen des Arbeitsvertragsrechts.
- Vertragsanbahnung
- Stellenausschreibung
- Vorstellungskosten
- Fragerechte; Offenbarungspflichten
- Einstellungsuntersuchung und Tests
- Beteiligung des Betriebsrats
- Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses
- Abschluss des Arbeitsvertrages
- Sonderformen
- Abschlussfreiheit und Abschlussgebote
- Abschluss- und Beschäftigungsverbote
- Mängel des Arbeitsverhältnisses
- Nichtigkeitsgründe
- Nichtigkeit


