Kein Betriebsrat wünscht es sich, und doch kann es jedem passieren: der Arbeitgeber plant eine Betriebsänderung und ein Arbeitsplatzabbau droht. Aufgabe des Betriebsrats ist es, die Maßnahmen mit dem Arbeitgeber zu beraten, bevor dieser sie umsetzen kann. Die Möglichkeiten der Einflussnahme, die sich dadurch eröffnen, gehen über den klassischen Sozialplan hinaus. Deshalb stehen Themen wie die Entwicklung eigener Konzepte, Transfergesellschaft und Sozialplan hier gleichberechtigt nebeneinander.
- Die Betriebsänderung
- Voraussetzungen für das Vorliegen
- Der Interessenausgleich
- Alternativen suchen und gestalten
- Bestandteile des Interessenausgleichs
- Transfergesellschaften
- Mit „Weitblick“ aus der Krise - Qualifizieren statt entlassen
- Der Sozialplan
- Maßanfertigung Sozialplan
- Gestaltungsmöglichkeiten zum individuellen Abschluss eines Sozialplans
- Die rechtliche Stellung des Sozialplans
- Anzeigepflicht bei Massenentlassungen
- Die Abfindung
- Verschiedene Gestaltungsoptionen
- Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit
- Beteiligen der Belegschaft