BR 1 Vertieft: Betriebsrat und andere Gremien
Im Betriebsrat gilt es nicht nur, die Meinungen der Mitglieder im Meinungsbildungsprozess angemessen zu berücksichtigen. Auch die Beteiligungsrechte anderer Gremien müssen beachtet werden. Darüber hinaus spielen Gestaltungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten auf übergeordneter Ebene eine Rolle.
- Der Betriebsratsvorsitzende
- Aufgaben
- Der Betriebsausschuss
- Größe
- Zusammensetzung
- Aufgaben
- Wirtschaftsausschuss
- Arbeitsschutzausschuss
- Andere Ausschüsse
- Gesamtbetriebsrat
- Besetzung
- Stimmengewicht
- Zuständigkeiten
- Konzernbetriebsrat
- Besetzung
- Stimmengewicht
- Zuständigkeiten
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Beteiligungsrechte im Betriebsrat
- Schwerbehindertenvertretung
- Beteiligungsrechte im Betriebsrat
- Sprecherausschuss
- Die Gewerkschaften
- Sonderrolle, Sonderrecht


