Kompetenz-Letter
Der Chef zahlt
Betriebsrats-Seminare zahlt das Unternehmen. Damit dies auch wirklich geschieht, sind einige Regeln zu beachten.
Das Seminar muss erforderlich sein, damit der BR seine Aufgaben erfüllen kann. Über diese Erforderlichkeit sowie über Ort, Zeit, Veranstalter und die Person der Teilnehmer muss der Betriebsrat in einer ordentlichen Sitzung beraten (Einladung mit Tagesordnung). Der Beratung folgt ein sorgfältiger und im Wortlaut mit Stimmenmehrheit protokollierter Beschluss. Schließlich wird dem Arbeitgeber rechtzeitig mitgeteilt, wer wann zu welchem Seminar fährt. Das geschieht so früh, dass der Arbeitgeber noch planen kann. Die betrieblichen Notwendigkeiten bei der zeitlichen Lage muss der BR berücksichtigen.
Eine „Genehmigung“ des Seminars durch den Arbeitgeber ist nicht erforderlich. Eine vorherige Kostenübernahmeerklärung schafft aber Sicherheit für die Entgeltansprüche des Teilnehmers und die Kostenforderungen des Veranstalters. Bei Vorbehalten des Arbeitgebers sollte deshalb sicherheitshalber vorher mit uns Kontakt aufgenommen werden – sicher ist sicher.
Häufiger als man denkt, scheitert der Anspruch übrigens an einem nicht sorgfältig gefassten Beschluss des Betriebsrats. Der Amtsschimmel und deutsche Bürokratie lassen grüßen, aber wir haben die Vorschriften ja nicht erfunden. Alles Wissenswerte hierzu im Seminar BR 1 bei konsenti – es ist als Grundseminar für jedes BR Mitglied erforderlich.
27.01.2012
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