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Rechtsprechung

BAG: Ablösung einer Sozialleistung durch Betriebsvereinbarung

Die Ablösung eines arbeitsvertraglichen Anspruchs auf eine Sozialleistung durch Betriebsvereinbarung ist nur bei eindeutig erkennbarem Ablösungswillen in der BV möglich.

Soll ein arbeitsvertraglicher Anspruch auf eine Sozialleistung durch Betriebsvereinbarung abgelöst werden, so bedarf dies einer eindeutigen Regelung in der Betriebsvereinbarung. Dieses Ziel kann sich auch daraus ergeben, dass der Leistungszweck der Sozialleistung demjenigen der arbeitsvertraglichen Sozialleistung entspricht. Soll aber eine Sozialleistung durch eine andere mit anderem Leistungszweck abgelöst werden, so bedarf dies der ausdrücklichen Regelung in der Betriebsvereinbarung, weil der Wille der Ablösung nicht aus dem Zweck der neuen Sozialleistung abgeleitet werden kann. Ist danach eine Ablösung nicht geregelt, kommt es nicht darauf an, ob die vertraglichen Ansprüche „betriebsvereinbarungsoffen“ sind und ob die Ablösung einem Günstigkeitsvergleich standhalten würde.

BAG vom 16.11.2011 – 10 AZR 60/11

26.01.2012

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