Sitemap Kontakt drucken
  • START
  • SEMINARE
    • SEMINARTERMINE
      Seminartermine fortlaufend
    • SEMINARTHEMEN
      Übersicht zum Seminarangebot
    • SEMINARORTE
      Übersicht auf der Landkarte
    • SEMINARPHILOSOPHIE
      Das erwartet Sie im Seminar
  • INHOUSE-SEMINARE
    • INHOUSE-SEMINARE
      Seminare für das BR-Gremium
    • INHOUSE-SEMINAR-THEMEN
      wir führen InHouse-Seminare zu folgenden Themen durch
    • INHOUSE-SEMINARE NACH DER GALLI-METHODE®
      InHouse-Seminare mit Gabriele Hofmann vom Galli-Trainingscenter Freiburg
    • INHOUSE-SEMINAR-PREISE
      Kosten für die Durchführung eines InHouse-Seminars
  • BERATUNGEN
    • BERATUNGEN
      kompetent und konsequent
    • BERATUNGSTHEMEN
      Wir beraten zu folgenden Themen...
    • BERATUNGSPREISE
      das kostet die konsenti - Beratung
  • BR-ALLTAG
    • HANDBUCH
      hier finden Sie Beiträge nach Themen sortiert
    • KOMPETENZLETTER
    • RECHTSPRECHUNG
  • KONTAKT
    • KONTAKTFORMULAR
      Kontakt zu konsenti
    • DOWNLOADS
      Formulare als PDF direkt zum Ausfüllen und Ausdrucken
    • AGB
      allgemeine Geschäftsbedingungen
    • IMPRESSUM
      verantwortlich für diese Webseite ist …
Sicher sein. Sicher wirken.

Rechtsprechung

ArbG Essen: Betriebsräte Seminar zum Thema "Burn-out" erforderlich

Bei aktueller dem BR bekannter Überforderungssituation ist die Schulung auch dann erforderlich i.S.v. § 37 Abs. 6 BetrVG, wenn der Arbeitgeber bereits eine telefonische Beratungsstelle zum Thema "Burn-out" eingerichtet hat.

Es handelte sich um eine fünftägigen Schulung zum Thema "Burn-out im Unternehmen" mit folgenden Themen:

  • das Beratungsgespräch mit betroffenen Mitarbeitern,
  • Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Senkung von Belastungsfaktoren im Betrieb und
  • aktuelle Entwicklungen und Tendenzen zu Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes in Unternehmen im In- und Ausland.

Der Arbeitgeber lehnte das Seminar mit der Begründung ab, dass sie allen Mitarbeitern bereits eine (externe) telefonische Beratung zum Thema "Burn-out" anbiete. Der Betriebsrat machte dagegen geltend, dass die Betriebsratsmitglieder von Mitarbeitern mehrmals monatlich auf die Thematik angesprochen würden.

Das Arbeitsgericht folgte dem Antrag des Betriebsrats. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Betriebsratsmitglied für die Teilnahme an der begehrten Schulung freizustellen und auch die Schulungskosten zu tragen.

Die Schulung "Burn-out im Unternehmen" vermittelt Fachwissen in einem Bereich, der zum Aufgabengebiet eines örtlichen Betriebsrats gehört. Dies ergibt sich in erster Linie aus § 87 Abs.1 Nr. 7 BetrVG, wonach der Betriebsrat bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen hat. Ein "Burn-out" stellt zwar keine bestimmte Krankheit dar, aber eine Gefährdungslage, die zu schweren Krankheitsbildern und erheblichen Ausfallzeiten führen kann.

Es besteht auch ein ausreichend konkreter Anlass für eine Schulung zu diesem Thema. Denn das Betriebsratsmitglied, in dessen Zuständigkeitsbereich der Gesundheitsschutz fällt, wird nach eigenen Angaben vier- bis fünfmal im Monat auf die Thematik "Burn-out" oder zumindest auf erlebte Überlastungssituationen angesprochen. Er muss sich dann mit den betroffenen Arbeitnehmern auseinandersetzen und prüfen, inwieweit die konkreten Arbeitsbedingungen hierfür verantwortlich sein können.

Der Schulungsbedarf entfällt nicht dadurch, dass die Arbeitgeberin eine telefonische Beratungsstelle zum Thema "Burn-out" eingerichtet hat. Die externen Experten können zwar psychologische Hilfestellungen anbieten. Dies befreit den Betriebsrat aber nicht von seiner Aufgabe aus § 87 Abs.1 Nr.1 BetrVG, Maßnahmen vorzuschlagen, um Überlastungssituationen zu beseitigen oder gar nicht erst entstehen zu lassen.

ArbG Essen 30.6.2011, 3 BV 29/11

26.11.2011

Weitere Beiträge

03.05.2012: BAG: Kein Schadenersatz aus teilmitbestimmter Betriebsvereinbarung

Mitbestimmung des Betriebsrats wohl über die Verteilung, nicht aber über die Höhe einer nicht gesetzlich oder vertraglich vorgegebenen Leistung. Verfahrensvorschriften der BV zur Entscheidungsfindung des Arbeitgebers begründen keinen Schadensersatz.
weiterlesen

03.05.2012: LAG Schleswig-Holstein : "Whistleblowing" kann Auflösung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen

Hat ein Arbeitnehmer ohne vorherigen Klärungsversuch seinen Arbeitgeber angezeigt, so kann das Arbeitsverhältnis gerichtlich gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen sein, wenn eine Anzeige bei einer Behörde zu Ermittlungen gegen den Arbeitgeber führt.
weiterlesen

11.04.2012: ArbG Magdeburg: Sofortige Druckkündigung bei Weigerung der Zusammenarbeit mit sogenanntem "Low Performer" unwirksam.

Verweigern Arbeitnehmer die weitere Zusammenarbeit mit einem Kollegen wegen dessen schlechter Arbeitsleistungen, so rechtfertigt dies keine Druckkündigung. Arbeitgeber haben viele Möglichkeiten unterhalb der Kündigung, um für Entlastung zu sorgen.
weiterlesen

14.03.2012: BAG: Keine Betriebsversammlung bei Bestellung des Wahlvorstands in einem Betrieb ohne Betriebsrat durch den Gesamtbetriebsrat

Der GBR muss die die im BetrVG zum Ausdruck kommende Konzeption beachten und auch Kostenbegrenzungsinteressen des Arbeitgebers berücksichtigen.
weiterlesen

12.03.2012: Hessisches LAG: Arbeitgeber müssen persönliche Daten ehemaliger Arbeitnehmer umgehend von ihrer homepage löschen

Scheidet ein Arbeitnehmer aus, so muss der Arbeitgeber veröffentlichte Daten des Arbeitnehmers (z.B. Name oder Fotos) auf der homepage umgehend löschen. Das gilt auch für bestimmte Nachrichten über die Person.
weiterlesen

10.03.2012: LAG Düsseldorf: Zugriff auf Dateien des Betriebsrats ist Arbeitgebern verboten

Arbeitgeber dürfen auf Dateien, die sich auf dem Betriebsratslaufwerk des betrieblichen EDV-Systems befinden, nicht zugreifen.
weiterlesen

02.03.2012: BAG: Keine Ablösung einzelvertraglicher Regelungen durch Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag kann auch bei beiderseitiger Tarifgebundenheit eine Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag nicht ablösen. Das gilt auch dann, wenn es sich um eine arbeitsvertragliche „Inbezugnahme“ von Richtlinien handelt.
weiterlesen
   1 2 3 4 5  » ... Ende »


Kontakt | AGB | Impressum