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Rechtsprechung

BAG: Gekündigtes Arbeitsverhältnis und Anspruch auf Weihnachtsgratifikation

Der Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation kann vom ungekündigten Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt abhängig gemacht werden, wenn der Zweck der Zahlung nicht die Vergütung von Arbeitsleistung ist.

Es kommt nicht darauf an, wer das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Eine entsprechende Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB stand. Im entschiedenen Fall ging es um die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation, die mit der Vergütung für den Monat November zur Auszahlung kommen sollte. Nach dem Arbeitsvertrag ist der Anspruch ausgeschlossen, wenn sich das Anstellungsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung in gekündigtem Zustand befindet. Das Arbeitsverhältnis wurde vom Arbeitgeber mit Schreiben vom 23.11.2009 zum 31.12.2009 gekündigt. Knüpft die Zahlung – wie im vorliegenden Fall – nur an den Bestand des Arbeitsverhältnisses an, ist eine entsprechende Klausel mit der gesetzlichen Grundkonzeption des § 611 BGB zu vereinbaren und hält einer Inhaltskontrolle stand.

Das BAG, 18.1.2012 – 10 AZR 667/10 –

01.02.2012

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