Kompetenz-Letter
Nur eine Frage des Glaubens?
Er ist „von gestern“, und doch nicht unwichtig; die Rede ist vom Jahresabschluss. Erfunden hat die doppelte Buchführung ein Mönch.
Geschäftsergebnisse hatten also schon immer sowohl mit Glauben als auch mit Wissen zu tun. Sichere Zukunftsprognosen für das Unternehmen lässt der Jahresabschluss nicht zu, aber er gibt Anhaltspunkte für Trends und Entwicklungen. Deswegen sollten Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat von ihrem Recht unbedingt Gebrauch machen, sich den Jahresabschluss in einer gemeinsamen Sitzung erläutern zu lassen. Der Arbeitgeber muss hier den Abschluss verständlich darlegen und auch Fragen nachvollziehbar beantworten. Zur Einsichtnahme vorzulegen sind auch der Wirtschaftsprüfbericht sowie der Lagebericht. Das heißt, er muss für eine bestimmte Zeit überlassen werden, in welcher sich der Wirtschaftsausschuss hiermit unbeaufsichtigt auseinandersetzen können muss. Dann sind die Unterlagen zurückzugeben. Das alles ergibt sich aus § 106 Abs. 2 in Verbindung mit § 108 Abs. 3 BetrVG. Zur Beurteilung der aktuellen finanziellen Situation ist übrigens der sogenannte „Cashflow“ viel aussagekräftiger als der Jahresüberschuss. Doch Vorsicht: Es gibt unterschiedliche Berechnungsweisen des „Cashflow“. Also lassen Sie sich die Methode erläutern. Das alles hört sich übrigens viel komplizierter an, als es wirklich ist. Entsprechende Qualifizierung erhalten Sie in unseren durchaus unterhaltsamen Seminaren zum Thema.
Wenn die geschäftliche Lage auch immer noch in gewisser Weise „Glaubenssache“ ist – ohne Kenntnisse wird sie zum „Aberglauben“, und der war immer schon gefährlich.
27.01.2012
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