Handbuch
27.01.2012: Der Chef zahlt
Betriebsrats-Seminare zahlt das Unternehmen. Damit dies auch wirklich geschieht, sind einige Regeln zu beachten.
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10.03.2011: ArbG Berlin: Betriebsratsschulungen in Muttersprache können erforderlich sein
Verfügt ein Betriebsratsmitglied nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, sind die Kosten für die Teilnahme an erforderlichen Seminaren in deren Muttersprache vom Arbeitgeber zu tragen.
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21.08.2010: BAG: Alleinerziehende Betriebsratsmitglieder und möglicher Anspruch auf Erstattung von Kinderbetreuungskosten.
Entstehen einem Betriebsratsmitglied während einer mehrtägigen auswärtigen Betriebsratstätigkeit Kosten für die Fremdbetreuung seiner minderjährigen Kinder, so muss der Arbeitgeber diese nach § 40 Abs. 1 BetrVG im erforderlichen Umfang ersetzen.
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