Handbuch
07.09.2011: LAG Berlin-Brandenburg: Betriebsratswahl ohne Wahlumschläge nicht zulässig
Hat der Wahlvorstand zur Betriebsratswahl keine Wahlumschläge ausgegeben, so ist die Wahl nicht mehr geheim und deshalb unwirksam. Hierin liegt ein Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren.
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