Handbuch
04.04.2011: LAG Hamburg: Kein generelles Streikverbot für kirchliche Einrichtungen. Das gilt auch für Ärzte.
Auch kirchliche Einrichtungen können bestreikt werden, wenn die Arbeitsbedingungen in der kirchlichen Einrichtung tariflich geregelt sind. Nur das Streikrecht schafft das erforderliche Machtgleichgewicht.
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