Handbuch
03.05.2012: LAG Schleswig-Holstein : "Whistleblowing" kann Auflösung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen
Hat ein Arbeitnehmer ohne vorherigen Klärungsversuch seinen Arbeitgeber angezeigt, so kann das Arbeitsverhältnis gerichtlich gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen sein, wenn eine Anzeige bei einer Behörde zu Ermittlungen gegen den Arbeitgeber führt.
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13.02.2012: LAG Schleswig-Holstein Arbeitgeber muss Betriebsrat bei Verdachtskündigung auch zur Interessenabwägung anhören
Bei der Anhörung zur Kündigung wegen des Verdachts auf Diebstahl müssen dem BR nicht nur die Fakten mitgeteilt werden,sondern auch Informationen über die Interessenabwägung und maßgebliche Abmahnungen, auch wenn letztere dem BR schon bekannt waren.
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19.08.2011: LAG Hessen: Verspätete Krankmeldung kann zu ordentlicher Kündigung führen
Meldet ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankung mehrfach verspätet beim Arbeitgeber rechtfertigt dies nach erfolgloser Abmahnung die ordentliche Kündigung.
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18.07.2011: LAG Hamm: Keine Kündigung wegen „Büro-Roman"
Schreibt ein Arbeitnehmer Roman, aus dem Parallelen mit dem Unternehmen und den dort beschäftigten Arbeitnehmern aufweist, so ist dies durch die Kunstfreiheit gem. Art. 5 Abs. 3 GG gedeckt.
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12.02.2011: LAG Köln: Arbeitnehmer dürfen Arbeitgeber bei Beleidigung zurechtweisen
Wird ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beleidigt, so ist dessen Äußerung: "Pass auf, was du sagst, Junge" eine angemessene Reaktion.
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02.12.2010: LAG Schleswig-Holstein: Patientenpizza – keine fristlose Kündigung
Eine Kündigung wegen des Verzehrs eines Stückes Pizza erfordert eine vorherige Abmahnung.
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17.09.2010: LAG Berlin-Brandenburg: Langjährig Beschäftigte können bei Betrug nicht ohne Weiteres fristlos entlassen werden
Eine Betrugshandlung zulasten des Arbeitgebers (hier mit einem Schaden von 160 €) rechtfertigt bei langjährig Beschäftigten nicht ohne Weiteres eine fristlose Kündigung.
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07.09.2010: LAG Hamm: Stromdiebstahl im Wert von 1,8 Cent rechtfertigt keine Kündigung
Lädt ein Arbeitnehmer den Akku eines privat genutzten Geräts am Arbeitsplatz auf und "entwendet" dadurch Strom im Wert von 1,8 Cent, so rechtfertigt dies in aller Regel keine Kündigung.
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