Handbuch
13.02.2012: LAG Schleswig-Holstein Arbeitgeber muss Betriebsrat bei Verdachtskündigung auch zur Interessenabwägung anhören
Bei der Anhörung zur Kündigung wegen des Verdachts auf Diebstahl müssen dem BR nicht nur die Fakten mitgeteilt werden,sondern auch Informationen über die Interessenabwägung und maßgebliche Abmahnungen, auch wenn letztere dem BR schon bekannt waren.
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