Handbuch
08.11.2011: LAG Berlin-Brandenburg: Übernahme von Betriebsratsmitgliedern in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nicht zwingend.
Die Nichtübernahme eines Betriebsratsmitglieds in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist gemäß § 78 BetrVG nur dann eine Benachteiligung, wenn sie gerade wegen der Betriebsratstätigkeit nicht erfolgt.
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