Handbuch
01.09.2011: BAG: Nicht immer Gleichbehandlung bei Sonderzahlung
Eine Sonderzahlung darf einer Gruppe von Arbeitnehmern nicht vorenthalten werden, soweit sie ausschließlich dem Ausgleich von Nachteilen derjenigen Arbeitnehmer dient, die mit dem Arbeitgeber ungünstigere Arbeitsbedingungen vereinbart haben.
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