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Beratungsthemen

Arbeitszeitmodelle

Der Betriebsrat steht bei der Mitgestaltung der Arbeitszeit vor einer umfangreichen und schwierigen Aufgabe. Die Forderungen des Arbeitgebers konkurrieren mit unterschiedlichen Arbeitszeitinteressen der Beschäftigtengruppen. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die gesetzlichen und tariflichen Regelungen eingehalten werden. Dies berücksichtigend entwickeln wir gemeinsam mit dem Betriebsrat unter Einbeziehung der betrieblichen Öffentlichkeit Arbeitszeitmodelle. Wir bringen Erfahrung aus vielen Betrieben, darüber hinaus aus zahlreichen Einigungsstellen zum Thema mit ein.

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Betriebsänderungen

Betriebsänderungen stellen hohe Anforderungen an die Arbeit des Betriebsrats. Immerhin geht es um einen schwerwiegenden Eingriff in die Arbeits- und Lebenssituation einer Vielzahl von Beschäftigten. Interessenvertretung bei geplanten Betriebsänderungen bedeutet,  möglichst konkrete Alternativen zu Entlassung und sonstigen Nachteilen zu entwickeln. Wir unterstützen den Betriebsrat in dieser schwierigen Situation nicht nur mit unseren betriebswirtschaftlichen Kenntnissen, sondern unterstützen ihn ganzheitlich im Projekt. Dazu gehört neben der Konzept- und Strategieentwicklung  sowie der professionellen Verhandlungsführung auch Unterstützung bei der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit.

Wir entwickeln Konzepte, entwerfen gegebenenfalls einen Interessenausgleich, gestalten Sozialpläne, unterstützen die Einrichtung von Transfergesellschaften und vieles mehr. Der Betriebsrat kann im gesamten Prozess auf kompetente, konsequente und ideenreiche Begleitung durch konsenti bauen. 

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Bewertung betriebswirtschaftlicher Rahmenbedingungen und Konzepte

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, nach Ende eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Bei Kapitalgesellschaften setzt sich der Jahresabschluss aus einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung und einem Anhang zusammen. Es bedarf jedoch einer besonderen Erfahrung und Ausbildung, um daraus  die richtigen Schlüsse zur tatsächlichen wirtschaftlichen Lage und zu den entsprechenden Aussichten zu ziehen. Dies gilt auch für geplante betriebswirtschaftliche Konzepte und Berechnungen. Besonders, wenn der Betriebsrat mit Restrukturierungen konfrontiert wird, benötigt er sachverständige Hilfe, die wir ihm im gesamten Prozessverlauf bieten können.

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Entlohnungsmethoden und Grundsätze

Das Thema Arbeitsentgelt ist eine der besonders wichtigen Aufgaben bei der Betriebsratsarbeit. Das Arbeitsentgelt ist immerhin die Existenzgrundlage der Beschäftigten.  Entlohnungsgrundsätze und -methoden im Betrieb soweit als möglich gerecht zu gestalten, ist Ziel unserer Beratungstätigkeit. Wir entwickeln an der Seite des Betriebsrats nicht nur innovative Systeme zum Prämienentgelt, sondern auch Beteiligungsmodelle am Unternehmenserfolg. Trotz des bestehenden Interessengegensatzes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sind oft Modelle möglich, von denen beide Seiten profitieren können.

Erfolgreiche Sachverständigen- und Beratertätigkeiten gerade in diesem Bereich nehmen eine herausragende Stellung in unserem Unternehmen ein.

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Entlohnungsmethoden und Grundsätze

Alle Rationalisierungsmaßnahmen zielen darauf ab, die Leistung des Betriebs durch Senkung des Aufwandes an menschlicher Arbeit, Zeit, Energie und Material zu verbessern. Dies geschieht zum Beispiel in Form von betriebsorganisatorischen Maßnahmen wie:

  • Änderung der Arbeitsabläufe,
  • Einführung oder Abschaffung von
    • Fließbandarbeit
    • Gruppenarbeit
    • Einzelarbeit,
  • Abbau der Lagerhaltung,
  • Einführung oder Änderung von
    • Entlohnungsgrundsätzen
    • Entlohnungsmethoden,
    • Leistungsverdichtung

Damit bei solchen Maßnahmen die Interessen der Beschäftigten gewahrt bleiben, ist eine aktive Beteiligung des Betriebsrats unbedingt erforderlich. Diese komplexe Aufgabe begleiten wir als Sachverständige und Berater konsequent an der der Seite des Betriebsrats.

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Restrukturierungsmaßnahmen

Das Thema Arbeitsentgelt ist eine der besonders wichtigen Aufgaben bei der Betriebsratsarbeit. Das Arbeitsentgelt ist immerhin die Existenzgrundlage der Beschäftigten.  Entlohnungsgrundsätze und -methoden im Betrieb soweit als möglich gerecht zu gestalten, ist Ziel unserer Beratungstätigkeit. Wir entwickeln an der Seite des Betriebsrats nicht nur innovative Systeme zum Prämienentgelt, sondern auch Beteiligungsmodelle am Unternehmenserfolg. Trotz des bestehenden Interessengegensatzes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sind oft Modelle möglich, von denen beide Seiten profitieren können.

Erfolgreiche Sachverständigen- und Beratertätigkeiten gerade in diesem Bereich nehmen eine herausragende Stellung in unserem Unternehmen ein.

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Standort- und Beschäftigungssicherung

Der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG die Aufgabe, die Beschäftigung im Betrieb zu sichern und zu fördern. Spätestens im Rahmen anstehender Restrukturierungen und damit verbundener Betriebsänderungen sind eigene Konzepte des Betriebsrates gefragt um die Interessen der Beschäftigten angemessen wahren zu können. Als Sachverständige oder Berater entwickeln wir mit dem Betriebsrat gemeinsam Vorschläge zur Beschäftigungssicherung im Rahmen des § 92a BetrVG oder auch eines Interessenausgleichs bei vorliegender Betriebsänderung.

Derartige Konzepte können zum Beispiel folgende Schwerpunkte zum Gegenstand haben:

  • flexible Gestaltung der Arbeitszeit
  • die Förderung von Teilzeitarbeit und Altersteilzeit,
  • neue Formen der Arbeitsorganisation,
  • Änderungen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe,
  • Qualifizierung der Arbeitnehmer,
  • Alternativen zur Ausgliederung von Arbeit oder ihrer Vergabe an andere Unternehmen sowie zum Produktions- und Investitionsprogramm

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Weitere komplexe Thematiken der Mitbestimmung

Viele Themen der Betriebsratsarbeit können eine Komplexität erreichen, die externe Hilfe nötig macht. Gerne teilen wir auf Anfrage mit, in welcher Form wir zur Lösung spezieller betrieblicher Problemstellungen beitragen können. Wir erstellen auf Wunsch ein individuelles Angebot und kommen gern zu einem ersten unverbindlichen Gespräch kostenfrei in den Betrieb.

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